BAföG

BAföG – Förderung deiner Ausbildung

 

Die dreijährige Ausbildung an der Berufsfachschule für Buchillustration Hamburg ist gemäß § 2 Abs. 2 des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG) als gleichwertig anerkannt.

Die Anerkennung wurde durch die Hamburger Kulturbehörde mit Bescheid vom 21. November 2013 ausgesprochen und gilt seit dem 1. August 2013.

Damit ist eine wesentliche Voraussetzung für die Förderung durch Schüler-BAföG erfüllt. Ob und in welcher Höhe du BAföG erhältst, hängt von deinen persönlichen Voraussetzungen und deiner individuellen Lebenssituation ab.

Wo kannst du BAföG beantragen?

Den Antrag stellst du beim zuständigen Amt für Ausbildungsförderung. Dort erhältst du auch Auskunft über die erforderlichen Unterlagen und die Höhe einer möglichen Förderung.

Muss ich BAföG zurückzahlen?

Schüler-BAföG wird bei den entsprechenden schulischen Ausbildungsgängen als Zuschuss gewährt und muss nicht zurückgezahlt werden. Die konkrete Förderfähigkeit und Förderart solltest du mit dem zuständigen BAföG-Amt klären.

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